Maler- und Lackierer-Innung des Kreises Altenkirchen |
Maler- und Lackierer im Kreis Altenkirchen führten Versammlung durch Zahlreiche Mitglieder folgten der Einladung der Maler- und Lackierer-Innung des Kreises Altenkirchen zur diesjährigen Innungsversammlung nach Birken-Honigsessen. Wieder einmal standen interessante und informative Themen rund um das Maler- und Lackiererhandwerk auf der Agenda. In seinem Geschäftsbericht ging Obermeister Frank Weitz, Mudersbach, auf die Ereignisse des abgelaufenen Wirtschaftsjahres ein. „Die Tatsache, dass wir erstmals seit fast drei Jahren wieder eine Veranstaltung durchführen, ohne FFP2-Maske und Corona-Schnelltests, bedeutet nur ein Stück weit eine Rückkehr zur damals gelebten Normalität. In den vergangenen Jahren hat sich unsere Welt tiefgreifend verändert. Das Corona-Virus, die Katastrophe im Ahrtal, und dann der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine.“ Weitz weiter: “Das Engagement unserer Innung in Ahrtal ist ungebrochen hoch. Noch immer fahren wir nahezu wöchentlich in das vom Hochwasser betroffene Gebiet und erbringen ehrenamtlich unsere Leistungen. Daher gilt mein Dank meinen Innungskolleginnen und kollegen, die mich bei dieser Aufgabe tatkräftig unterstützen. Danken möchte ich auch der Industrie und den Zulieferern, ohne deren Einsatz und Engagement dies nicht möglich wäre.“ Daran anschließend referierte Michael Braun von der Innungsgeschäftsstelle über das neue Nachweisgesetz, Regelungen der betrieblichen Altersversorgung auf Grundlage tarifvertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen sowie Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten. Auch die im Oktober 2023 verpflichtende Durchführung von Schulungen für die Bedienung von PU-Bauschaum nach der Chemikalienverordnung „REACH“ wurde innerhalb der Versammlung erörtert. Nach der einstimmigen Verabschiedung von Jahresrechnung und Haushaltsplan beendete Obermeister Frank Weitz die Sitzung und lud alle Mitglieder zu einem gemeinsamen Abendessen ein, in dessen Verlauf noch ein ausgiebiger fachlicher Austausch unter den Kollegen erfolgte. |
Verantwortlich: Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald |